Information zur ISB bei Umsetzung von „LBB vor dem Erwerbsleben“

Die Umsetzung des Fachkonzepts Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) vor dem Erwerbsleben löst aktuell in verschiedenen Internen Services bereits Beratungen der (in A10) beamteten Kolleginnen und Kollegen zur sogenannten In-Sich-Beurlaubung (ISB) gemäß § 387 SGB III aus.

Hintergrund dafür ist, dass Beamtinnen und Beamte bis zum Abschluss einer Zertifizierung nicht befördert werden können und daher – anders als Tarifbeschäftigte – auch nicht finanziell von einer vorübergehenden höherwertigen Beauftragung profitieren. Für die Zeit bis zum Abschluss der Zertifizierung (deren Inhalt, Dauer und Umfang noch nicht feststeht) entstehen so finanzielle Nachteile.

Als Fachgewerkschaft empfehlen wir unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen, bzgl. des Angebots der ISB eine solch weitreichende (Lebens-) Entscheidung nicht voreilig zu treffen, sich zunächst über die Internen Services eine Pensionsauskunft A10 und A11 einzuholen – und erst bei Kenntnis aller entscheidungserheblichen Umstände eine abgesicherte und individuelle Entscheidung zu treffen.

Die Gefahr einer Beförderungsauslese A11 durch die Umsetzung der Fachkonzepte LBB wird seitens der Zentrale nicht gesehen.