LBB im Erwerbsleben – Kritikpunkte zur Einführung

In der Juli-Sitzung wurde dem Hauptpersonalrat der BA (HPR) ein „Fach- und Organisationskonzept für die Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) Teil 2 – Berufsberatung im Erwerbsleben“ nach § 78 Abs. 5 BPersVG zur Anhörung vorgelegt.

Darüber hinaus ist dem HPR die Einführungsweisung sowie der Leitfaden Lebensbegleitende Berufsberatung mit den Ergänzungen für die Berufsberatung im Erwerbsleben zur Kenntnis gegeben worden. Demnach soll mit LBB – Beratung im Erwerbsleben ein weitergehendes Angebot für die berufliche Orientierung und Beratung im Erwerbsleben ab dem 1. Januar 2020 bundesweit eingeführt werden.

Dazu hat der HPR eine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand der BA abgegeben.
Diese ist hier nachzulesen: https://www.vbba.de/aktuelles/news/stellungnahme-des-hpr/